Steuerrecht (Fach) / Gewinnermittlung (Lektion)

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Achatz

Diese Lektion wurde von Heinz erstellt.

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  • Welche Arten, den Gewinn zu ermitteln, gibt es? Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs 1 Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs 3 Pauschalierung nach § 17 
  • Wer ermittelt den Gewinn nach § 5 Abs 1 EStG? All jene Unternehmen, die nach § 189 UGB rechnungslegungspflichtig sind und Einkünfte aus Gewerbetrieb erzielen
  • Welche Unternehmen sind denn nach dem UGB rechnungslegungspflichtig? Kapitalgesellschaften bestimmte Personengesellschaften Unternehmen mit einem Umsatz über € 400.000
  • Oben sind die rechnungslegungspflichtigen Unternehmer angeführt (Kapitalgesellschaften, Unternehmer über 400.000, best. Personengesellschaften), doch davon gibt es welche Ausnahmen? Nur unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei welchen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (GmbH&CoKG) gehören hier.   Die Umsatzgrenze für sonstige Unternehmen gilt nicht für Freiberufler, Land- und Forstwirte und Unternehmer mit ausschließlich außerbetrieblichen Einkünften (diese sind also nicht rechnungslegungspflichtig)
  • Wie nennt man die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG? Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
  • Wer ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG? Freiberufler immer  uU Land- und Forstwirte  Gewerbetreibende mit einem Umsatz bis € 400.000
  • Warum können Land- und Forstwirte den Gewinn nach § 4 Abs 3 ermitteln? Nur dann, wenn ihr Umsatz € 400.000 nicht übersteigt und der Einheitswert nicht mehr als € 150.000 beträgt
  • Wie nennt man die Bilanzierung nach steuerrechtlichen Grundsätzen? § 4 Abs 1 EStG
  • Wer muss nach steuerrechtlichen Grundsätzen bilanzieren(§ 4Abs1)? Land-und Forstwirte, die die obigen Grenzen überschreiten
  • Kann man auch § 4 Abs 1 freiwillig führen? Ja, Selbständige,  Gewerbetreibende und  Land-und Forstwirte  ohne Buchführungspflicht
  • Welche Arten der Pauschalierung gibt es? Voll- und Teilpauschalierung
  • Wer kann von einer Teilpauschalierung Gebrauch machen? Wenn die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG erfolgt und die Umsätze weniger als € 220.000 betragen (§ 17)
  • Was wird bei der Teilpauschalierung pauschaliert? Nur die Betriebsausgaben
  • Wer kann von der Vollpauschalierung Gebrauch machen? Land- und Forstwirte mit einem Einheitswert von € 65.500.   Außerdem noch bestimmte Gewerbetreibende (Drogisten, Lebensmittelhändler) bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze
  • Ein Freiberufler hat einen Jahresumsatz von € 500.000 Ist er rechnungslegungspflichtig? Nein, die Grenze von € 400.000 für die Rechnungslegungspflicht von sonstigen Unternehmern gilt nicht für Freiberufler, Land- und Forstwirte und nicht für Unternehmer mit ausschließlich außerbetrieblichen Einkünften
  • Freiberufler ermitteln ihren Gewinn wie? § 4 Abs 3 EStG, die Höhe des Umsatzes spielt keine Rolle
  • Und welche Rolle spielen generell € 400.000? Gewerbetreibende, die diesen Umsatz nicht erzielen, ermitteln ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG.     Liegt der Umsatz über € 400.000, muss der Gewinn nach § 5 Abs 1 EStG errechnet werden
  • Wie also ermitteln Land- und Forstwirte ihren Gewinn? Liegt der Einheitswert unter € 150.000 und der Umsatz unter € 400.000, dann nach § 4 Abs 3 EStG.   ÜbersteigterdieseGrenzen, dann nach § 4 Abs 1 EStG