Unternehmensgründung (Fach) / Gewerbe (Lektion)
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Diese Lektion wurde von hellboy erstellt.
- Def.: Gewerbe Unter einem Gewerbe ist jede auf Gewinn gerichtete und selbsständige Tätigkeit zu verstehen.
- Merksatz Gewerbe Wer den selbsständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies für den Ort betreffende Behörde gleichzeitig anzeigen Die Behörde stellt eine Empfangsbekenntnis aus Für zahlreiche Gewerbezweige benötigt der Gründer keine Erlaubnis bzw. keinen Nachweis einer Qualifikation, die Gewerbeanmeldung reicht zum betreiben des Gewerbes aus Sonderregelungen: Handwerksbetriebe In vielen Handwerksberufen Meisterzwang Handelsunternehmen Waffen / Munition freiverkäufliche Arztneimittel spezielle Tierarten... benötigt man einen Sachkundenachweis Nahverkehr: Erlaubnis der Kreis-/ Stadtverordnung Fernverkehr: Konzession vom Regierungspresidium erforderlich Taxi: Konzession der Ordnungsbehörde erforderlich Dienstleistungsunternehmen (Vertrauensgewerbe) Makler Bauträger Bewachungsgewerbe benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis Merke: Wer ein gastronomisches Unternehmen eröffnen will, muss an einem Unterrichtungsverfahren über Hygiene und Lebensmittelrechtliche Vorschriften teilgenommen haben. Außerdem gelten zusätzlich raumbezogene Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter
- 2.6 Chanzen und Risiken Chancen Selbstverwirklichung Gewinnerzielung finanzielle Unabhängigkeit Entscheidungsautonomie sicherer Arbeitsplatz Risiken Abhängigkeit vom Kunden Existenzverlust Zeitmangel familiäre Probleme Verlass auf den Steuerberater