Schuldrecht BT (Fach) / Verbraucherverträge (Lektion)
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Karteikarten beschäftigen sich mit Verbraucherverträgen
Diese Lektion wurde von Lydi erstellt.
- Prüfungsschema zulässiger Widerruf i.S.d. § 355 BGB? eine Äußerung, aus der sich ergibt, dass der Verbraucher den Vertrag nicht mehr gegen sich gelten lassen will Textform (Fax/E-Mail ausreichend) nach § 128 b BGB oder Rücksendung der Sache Einhaltung der Widerrufsfrist nach § 355 I 2 BGB (2 Wochen, beginnend mit Belehrung)
- Wann erlischt das Widerrufsrecht endgültig? Spätestens gem. § 355 III BGB nach Ablauf von 6 Monaten, ess sei denn der Verbraucher wurde nicht über das Widerrufsrecht belehrt.
- Sind die §§ 355 ff. BGB abdingbar? Als Verbraucherschützende Normen sind sie halbzwingend und nur in den gesetzlich geregelten Fällen § 357 II 3 BGB (Kosten der Rücksendung) und § 456 I BGB Ersatz des Widerrufsrechts durch Rückgaberecht durch AGB´s abdingbar.
- Voraussetzungen für das Widerrufsrecht nach den §§ 355 BGB? Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher / ggf. Existenzgründer Gesetz muss dem Verbraucher ausdrücklich ein Widerrufsrecht nach § 355 einräumen wg. der Vertragsfreiheit kann ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB aber auch im Vertrag vereinbart werden.
- Wie wirkt das Widerrufsrecht i.S.d. § 355 BGB? Der Vertrag ist zunächst schwebend wirksam. Alt. 1-> Widerrufsrecht wird ausgeübt: Vertrag wandelt sich ex nunc in ein Abwicklungsverhältnis Alt. 2-> Widerrufsrecht wird nicht ausgeübt und erlischt: Die Erklärung des Verbrauchers und damit der Vertrag wird endgültig wirksam.
- Welche Gesetze sehen die Anwendung der §§ 355 BGB ausdrücklich vor? § 312 BGB Haustürgeschäfte § 312 d BGB Fernabsatzverträge § 485 BGB Teilzeitwohnraumverträge § 495 BGB Verbraucherdarlehensverträge § 505 Ratenlieferungsverträge § 501 über § 495 Teilzahlungsgeschäft
- Zeitlicher Geltungsbereich der §§ 355 ff. BGB? Die §§ 355 ff. BGB sind grundsätzlich nur auf Verträge anwendbar, die nach dem 31.12.2001 geschlossen wurden.
- Ist die AGB-Klausel, die Ware sei in der Originalverpackung zurückzusenden, um das Widerrufsrecht nach § 355 BGB auszuüben, zulässig? Nein
- Wann ist eine Widerrufsbelehrung i.S.d. § 355 BGB wirksam? deutlich hervorgehoben deutsche Sprache § 128 b BGB schriftlich (nur im Internet veröffentlicht reicht grundsätzlich nicht) die auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung muss zum Zeitpunkt der Belehrung bereits abgegeben worden sein oder gleichzeitig abgegeben werden
- Hat der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer solange das Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht einen Erfüllungsanspruch? Ja, aber der Unternehmer kann nach Maßgabe des § 308 Nr. 1 BGB in den AGB´s festhalten, dass er erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu leisten braucht.
- Verstößt § 357 III BGB (Wertersatz bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme) gegen Gemeinschaftsrecht? Nein, denn nach der FernAbsRL dürfen dem verbraucher durch Ausübung des Widerrufs keine weiteren Kosten entstehen. § 357 III BGB regelt aber die Rückabwicklung von Vorteilen und Schäden, so dass die FernAbsRL nicht tangiert wird.
- Was ist unter Eintritt i.S.d. § 358 IV BGB zu verstehen? (Wer wird Schuldner des Rückabwicklungsverhältnisses ?) m.M.: Schuldbeitritt, d. h. Darlehensgeber ist neben dem Unternehmer passivlegitimiert h.M.: wg. des Schutzzwecks der §§ 358 ff. und dem Wortlaut "Eintritt" und eben nicht "Beitritt", tritt der Darlehensgeber an die Stelle des Unternehmers und ist allein passivlegitimiert.
- Was ist die Anspruchsgrundlage für die Rückzahlung der bereits getätigten Raten gegen den Darlehensgeber wenn das zu finanzierende Geschäft nichtig ist? § 813 BGB
- Ist das Leistungsverweigerungsrecht nach § 359 S. 1 BGB, sofern es auf der Nichtigkeit des zu finanzierenden Geschäfts beruht, eine dauernde Einrede i.S.d. § 813 BGB? Sofern das Leistungsverweigerungsrecht auf der Nichtigkeit des zu finanzierenden Vertrages beruht, ja.
- Was sind die Gegenansprüche des Darlehensgebers aus § 813 BGB bei der Nichtigkeit des zu finanzierenden Geschäfts? Abtretung des Anspruchs auf Rückzahlung der Valuta gegen den Unternehmer aus dem Kauf/Liefervertrag
- Was versteht man unter "zugeflossen" i.S.d. § 358 IV BGB? Der Unternehmer muss das Geld vom Darlehensgeber bereits erhalten haben, Vertrag muss erfüllt sein. -> Geld muss dem Konto gutgeschrieben sein
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- Was versteht man unter "Einwendungen" i.S.d. § 359 BGB? Alle rechtshemmenden, rechtsvernichtenden oder rechtshindernden Einwendungen, die der Verbraucher auch dem Unternehmer aus dem Kauf/Liefervertrag entgegenhalten kann
- Ist das Leistungsverweigerungsrecht aus den §§ 359, 320 BGB eine dauernde Einrede i.S.d. § 813 BGB? nein
- Was ist die Konsequenz aus der wirtschaftlichen Einheit zwischen finanzierten vertrag und Darlehensvertrag, wenn der finanzierte vertrag nichtig ist? Beide Verträge sind wegen des Verbraucherschutzes so auszulegen, dass der Bestand des finanzierten vertrags die Geschäftsgrundlage des Darlehensvertrages ist.
- Greift § 359 S. 3 BGB auch dann, wenn wegen Verjährung nicht mehr nacherfüllt werden kann? Sofern wegen § 215 BGB die Einrede gegen den Unternehmer weiter bestehen würde, greift § 359 S. 3 BGB wegen dem Schurtzzweck der §§ 358 ff. BGB nicht ein.
- Prüfungsschema § 359 BGB? (Einwendung gegenüber Darlehensgeber) wirksamer Verbraucherdarlehensvertrag wirksamer Kauf/Liefervertrag Verbundenheit i.S.d. § 358 BGB Einwendungen ggf. Nacherfüllung fehlgeschlagen
- Kann § 358 IV BGB analog angewendet werden, um einen Rückforderungsdurchgriff zu konstruieren? Pro: Schutzzweck der §§ 358 BGB Contra: § 358 ist als Ausnahmeregelung nicht analogiefähig Insolvenzrisiko trifft den Käufer, dieses kann nicht auf die Bank abgewälzt werden
- Was versteht man unter "zugeflossen" i.S.d. § 358 IV BGB bei einem Scheck? Der Scheck muss dem Konto gutgeschrieben sein. § 364 I greift nicht ein, weil das Risiko des ungedeckten Schecks nicht den Gläubiger treffen soll
- Was ist die Bedeutung von § 358 III 2 BGB? umstritten Beispiele für Auslegungsregel unwiderlegliche Vermutung, die eng auszulegen ist
- Was sind die Voraussetzungen eines verbundenen Vertrages i.S.d. § 358 BGB? Zweckgebundenheit, d.h. der Darlehensvertrag muss der Finanzierung des anderen Vertrages dienen Wirtschaftliche Einheit, vgl. § 358 III 2 BGB
- Was ist der Schutzzweck der §§ 358 ff. BGB? Der Verbraucher soll vor Risiken, die sich aus der Aufspaltung eines wirtschftlich einhetlichen Vertrges in ein Bargeschäft und einen damit verbundenen Darlehensvertrag, ergeben, geschützt werden.
- Was sind Verbraucher i.S.d. § 13 BGB? Ausschließlich nat. Personen, auch keine Idealvereine oder gemeinnützige Einrichtungen. Auch Unternehmer sind Verbracuher, soweit sie außerhalb ihres beruflichen oder gewerblichen Tätigkeitskreis handeln.
- Abgrenzung Verbraucher Unternehmer? Es muss sich um ein zu privaten Zwecken vorgenommenes Rechtsgeschäft handeln, dass nicht der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Ist der Arbeitnehmer Verbraucher oder Unternehmer? Der Arbeitnehmer ist immer Verbraucher, auch wenn er Berufsbekleidung oder ein Auto für die Fahrt zur Arbeit kauft, weil er nicht selbstständig tätig wird.
- Was versteht man unter einem Teilzahlungsgeschäft? Ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der auf die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer anderen (Dienst-leistung gerichtet ist gegen Teilzahlung in mindestens zwei Raten.
