Handels- und Gesellschaftsrecht (Fach) / KBS (Lektion)
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KBS
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- Kaufmännisches Bestätigungsschreiben? Beschreibung (2) Schweigen im Rechtsverkehr (3) - Schreiben, mit dem im kaufmännischen Verkehr ein bereits erfolgter Vertragsschluss bestätigt wird - Unter Kaufleuten üblich, mündliche Absprachen schriftlich zu bestätigen. Soll eine spätere Beweisführung erleichtern. - Grundsatz: Schweigen im Rechtsverkehr gilt grds. nicht als WE. - Ausnahme: Schweigen eines KM auf den Erhalt eines KBS. (Fiktion) - Aus Ihrer Tätigkeit heraus sind Kaufleute zu einer besonderen Sorgfalt verpflichtet, die sie von anderen Personen unterscheidet. Auf dieser Grundlage beruht auch der Handelsbrauch, wonach das Schweigen auf ein KBS als Zustimmung zu dem Inhalt des Schreibens gilt. Das ist mittlerweile allgemein gewohnheitsrechtlich anerkannt.