Römisches Recht II (Fach) / Obligationenrecht 1 (Lektion)
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Kapitel 1: Grundlagen und Grundfragen
Diese Lektion wurde von sandra_ratschiller erstellt.
- Was sollen Obligationen bewirken? Einen anderen binden, etwas zu geben oder zu tun oder zu gewährleisten.
- Sachenrecht Recht der bestehenden Sachherrschaft
- Schuldrecht Recht des Güterumsatzes
- Actiones in rem Klagen aus Sachherschaft zur Sachverfolgung gegen jedermann
- Actiones in res Klagen aus persönlicher Verpflichtung gegenüber einer bestimmten Person
- Obligatio Forderung oder Verpflichtung
- Creditor Gläubiger
- Debitor Schuldner
- Worauf kann gegen den Schuldner geklagt werden? Dare (geben) Facere (tun) Praestare (gewährleisten)
- Wer ist Schuldner? Schuldner ist der, gegen dessen Willen pecunia gefordert werden kann.
- Was sollte in der Klagsformel NICHT formuliert sein? ... die Leistungspflicht in Geld
- Novation Erneuerng der Obligation
- Woraus entstehen Obligationen? Kontrakt oder Delikt
- Was sind Kontraktus? Verträge, die vom ius civile anerkannt wurden
- Wie sind Obligatioen begründet? durch eine Sache, Worte, Buchungen oder Konsens
- Welche 3 Gruppen werden im "Gaiuswerk" als Obligationsgründe ... Contractus Maleeficium Quaiskontrakt & Quaisdelikt
- Was sind Beispiele für Quasikontrakte? Geschäftsführung ohne Auftrag Klage aus ungerechtfertigter Bereicherung und Darlehensklage Vormundschaft schuldrechtliche Vermächtnis Ansprüche von Mitglieder einer Gemeinschaft
- Was sind Beispiele für Quasidelikte? Klage gegen die Bewohner eines Raumes, aus dem etw. auf die Straße geworfen wurde Klage gegen den Eigentümer eines Gebäudes, von dem etwas zum Schaden eines Passanten heruntergefallen ist. Amtspflichtverletzung ...
- Obligationen civiles Berufen sich zur Begründung des Leistensollen auf das ius civile
- Obligationes honorariae Berufen sich zur Begründung des Leistensollen auf das Edikt
- Was ist der Unterschied zwischen OC und OH? OC: Klageinhalt bereits vorgegeben OH: Klageinhalt neu geschaffen
- Was sind die Obligationes naturales? Nichtklagbare Verpflichtungen z.B.: Geschäftsschulden von Sklaven, Haussöhnen und Personen in mancipio
- Was ist die Rückforderungsklage? condictio indebiti
- Was konnte der Schuldner machen, um eine Klage auf ... eine gültige/ zutreffende exeptio begehren
- Beschreibe iudicium stricti iuris Klage des strengen ius civile. kein Ermessensspielraum
- Beschreibe iudicium bonae fidei Grund und Umfang der Verbindlichkeit konnte nach Treu und Glauben von Richter bestimmt werden.
- Was ist die besonderheit bei inhaltlich zweiseitigen ... beide Parteien sind gleichzeitig Schuldner und Gläubiger
- Beschreibe die Bedingung (Condicio)! ein zukünftiges ungewisses Ereignis, von dessen Eintritt die Rechtswirkung abhängig gemacht wird
- Wie konnten irrtümlich erbrachte Leistungen zurückgefordert ... Mittels condictio indebiti
- Was ist eine unechte Bedingung? Geschäft wurde von einem gegenwärtigen oder vergangenen Ereignis abhängig gemacht. - Das Geschäft war sofort wirksam oder unwirksam.
- Was ist eine Stipulation? Verbalkontrakt Versprichst du mir .... zu geben? Ich verspreche es.
- Was ist eine Naturalobligation? Verbindlichkeiten eines Schuldners, die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht zwangsweise durchgesetzt werden können.
- Beschreibe Befristung (Dies)! Geschäft ist sofot wirksam, nur die Leistungspflicht wird aufgeschoben = aufschiebende Bedingung
- Beschreibe: Auflage (modus) Vorschrift/ Bestimmung über künftiges Verhalten
- Beschreibe: Schadenersatz Herstellung eines Zustandes der im Vermögen des Verletzten ohne Rechtsverletzung bestünde.
- Beschreibe: Buße Bestrafung des Täters in Geld
- WIe können Schadenersatz- und Bußansprüche kumuliert ... Condictio furtiva und actio furti oder Actio legis Aquiliae (beide Ziele gleichzeitig)
- Was ist die Sponsio? reines Verpflichtungsgeschäft - eidliches Versprechen
- Was entwickelte sich aus der Sponsio? Stipulatio (förmliches Schuldversprechen) acceptilatio (Formalakt zur Aufhebung)
- Was sind formfreie Geschäfte? Konsensualkontrakte Pacta
- Welche zwei Urkungen wurden unterschieden? Testatio - Zeugenurkunde Quittungsurkunde - eigenhändiger Schriftvermerk des Leistungsempfängers