Einkommensteuer (Fach) / ESt (Lektion)
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- BAS Voraussetzungen & Folgen H 15.7 IV EStH ff. personelle Verflechtung: einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille sachliche Verflechtung: Überlassung mind. 1 funktional wesentlichen Betriebsgrundlage Folge: BesitzUN: ist ...
- BAS Zeitpunkt der Aufspaltung echte Aufspaltung: Aufspaltung eines zunächst einheitlichen UN in 2 selbständige Betriebe unechte Aufspaltung: Besitz- und BetriebsUN sind von vorneherein als 2 rechtlich selbständige UN nebeneinader ...
- BAS Formulierung die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit, vgl. R 15.7 I Satz 1 EStR Etwas anderes gilt jedoch im Fall der BAS. eine BAS liegt vor, wenn ein UN (BesitzUN) ...
- BAS Besonderheiten GbR als BesitzUN § 709 BGB grds. Einstimmigkeitsabrede/-prinzip --> ist an Besitz-GbR neben mehrheitl an BetriebsUN beteiligter Person(gruppe) ein weiterer Gesellschafter (Nur-Besitz-Gesell) beteiligt: grds mangels ...
- BAS Verkauf des an das Besitz-UN überlassene WG Wegfall personelle Verflechtung -> Beendigung BAS Aufgabegewinn § 16 III iVm I Satz 1 Nr. 1 iVm II EStG (TEV für Beteiligung) Überführung Beteiligung ins PV oGA = § 20 EStG
- BAS Begriffe Personengruppentheorie derselben Personengruppe gehören jeweils die Mehrheit der Anteile am Besitz- & Betriebs-UN
- BAS Begriffe Beteiligungsidentität an Besitz- & Betriebs-UN sind dieselben Personen im gleichen Verhältnis beteiligt
- BAS Begriffe Beherrschungsidentität die Personen, die das Besitz-UN beherrschen sind in der Lage auch im BetriebsUN ihren Willen durchzusetzen & umgekehrt
- BAS unentgeltliche / teilentgeltlich Überlassung ... unentgeltliche Überlassung: mit dem WG zusammenhängeden Aufwendunge sind nur zu 60% abziehbar, § 3c II EStG teilentgeltiche Überlassung: Aufwendungen sind entsprechend der Quote der Entgeltlichkeit ...
- BAS unechte BAS Begründung durch Kauf WG; GmbH-Beteiligung ... Bewertung Einlage Beteiligung: § 6 I Nr. 5 Satz 1 Buchstab b EStG: Einlage mit ursprüngl. AK
- BAS Besonderheiten BesitzUN = PersG notwendiges BV (GHV): vermietetes AV notwendiges SBV II : Beteiligung an BetriebsUN (dient dem Gesell unmittelbar zur Stärkung u Begründung der Beteiligung an der PersG) sofern PersG noch ...
- BAS Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung (MUBAS) ... sachliche Verflechtung personelle Verflechtung 2 Personengesellschaften (SchwesterPersG, nicht doppelstöckige PersG) entgeltliche Überlassung (!)
- BAS Rechtsprechung zu MUBAS: Vermietung an freiberuflich ... nicht MUBAS, da hier nicht versucht wird durch organisatorische Aufteilung des Vermögens der Gewerbesteuer zu entgehen (denn es liegt keine GewSt-pflicht vor)
- Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, weil iRd ... = Veräußerungskosten, wenn Veräußerungserlös zur Tilgung der Schulden ausreicht H 16 XII (Vorfälligkeitsentschädigung) EStH
- wiederkehrende Zahlungen 1. Kaufpreisraten = Stundung des Kaufpreises im Interesse des Erwerbers 2. Wiederkehrende Bezügen = Geld- und/oder Sachleistungen, die in gewissen Zeitabständen wiederkehren aufgrund: einheitl. Entschlusses ...
- Definition der Rente (im ErtragStR) Leistungen in Geld od vertretbaren Sachen aufgrund eines besonderen Verpflichtungsgrunds, die regelmäßig wiederkehren in gleichmäßiger Höhe - auf Lebenszeit einer Person oder - zeitl befristet mit ...
- Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge Besteuerungswahlrecht gem R 16 XI EStR Sofortversteuerung: Ermittlung Veräußerungsgewinn § 16 EStG mit Barwert der Rente Besteuerung Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelb bb EStG ...
- Betriebsveräußerung gg. wiederkehrende Leistungen ... - AK iHd Barwerts der Rente - Rentenverpflichtung ist als betriebliche Schuld zu passivieren - lfd. Rentenzahlungen = Aufwand ; Verminderung Barwert (Diff. 01.01. & 31.12.) = Ertrag --> im Saldo nur Zinsanteil ...
- Betriebsveräußerung gg. wiederkehrende Leistungen ... weiterhin Wahlrecht bei Zuflussbesteuerung: wenn: - Barpreis > KapKto + Veräu.kosten = Sofortbesteuerung § 16 EStG, dabei FB § 16 IV EStG nur unter Berücksichtigung Barwert der Leibrente (vgl. H ...
- Betriebsveräußerung gg wiederkehrende Leistungen ... H 16 XI (Ratenzahlung) EStH Wahlrecht, wenn : - Rate = Versorgung UND - Zahlung mehr als 10 Jahre bei Sofortversteuerung: Zinsanteil der KP-Rate = § 20 I Nr. 7 (nicht § 22)