Steuerrecht (Fach) / Abgabenordnung (AO) (Lektion)
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Steuerrecht
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- Bei welchen Stpfl. ist eine Außenprüfung möglich? § 193 AO bei allen Gewinneinkunftsarten soweit der Stpfl. Steuern für die Rechnung eines anderen einzubehalten hat (LSt, KapESt) wenn es erheblicher Notwendigkeit der Aufklärung bedarf und die an Amtsstelle nicht zweckmäßig ist
- Wie ist der sachliche Umfang einer Außenprüfung? § 194 AO eine oder mehrere Steuerarten eine oder mehrere Besteuerungszeiträume auch auf nicht betriebliche Sachverhalte erstreckbar bei PersGes ist eine Prüfung der Gesellschafter insoweit zulässig, als diese für die Feststellung von Bedeutung sind steuerliche Verhältnisse von Gesellschafter, Mitglieder oder Überwachungsorgane können miteinbezogen werden, wenn dies zweckmäßig ist
- Wann sind Kontrollmitteilungen zulässig? § 194 Abs. 3 AO Auswertungen relevanter Feststellung, die anlässlich einer Außenprüfung getroffen werden, sind Dritten gegenüber zulässig. Es ist jedoch unzulässig ohne besondere Prüfunsganordnung diese systematisch einem Dritten gegenüber zu überprüfen.
- Wer ordnet eine Prüfung an? § 196 AO Die Finanzbehörde bestimmt den Umfang einer Außenprüfung in einer schriftlich zu erteilenden Prüfungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung.
- Was ist der Inhalt einer Prüfungsanordnung? § 197 AO voraussichtlicher Prüfungsbeginn Namen der Prüfer die zu prüfenden Steuerarten die Prüfungszeiträume
- Kann der Termin einer Außenprüfung verschoben werden? § 197 Abs. 2 AO Eine Außenprüfung kann auf Antrag verschoben werden, wenn ein wichtiger Grund glaubhaft gemacht wird. Die Ablehung einer Verschiebung ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt.
- Wie beginnt die Außenprüfung? § 198 AO der Prüfer hat sich auszuweisen der Beginn ist unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig zu vermerken eine strafbefreiende Selbstanzeige ist danach nicht mehr möglich
- Gibt es allgemeine Prüfungsgrundsätze? § 199 AO Prüfung zugunsten und zuungunsten des Stpfl. der Stpfl. ist über die festgestellten Sachverhalte zu unterrichten, wenn dies den Zweck und Ablauf der Prüfung nicht beeinträchtigt einzelne, konkrete Anforderungen sind Verwaltungsakte und können angefochten werden
- Gibt es Mitwirkungspflichten für den Stpfl.? § 200 AO allgemeine Mitwirkung zu Klärung der Sachverhalte Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderer Unterlagen erst ist der Stpfl oder von ihm benannte Personen um Auksunft zu ersuchen, danach erst andere Personen
- Was ist der Inhalt der Schlussbesprechung? § 201 AO die Besprechungspunkte und der Termin sind in angemessener Zeit vorher bekannt zu geben strittige Sachverhalte und rechtliche Auswirkungen sind zu erörtern bei möglicher Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ist der Stpfl. darauf hinzuweisen
- Was ist der Prüfbericht? § 202 AO hat über das Ergebnis der Außenprüfung schriftlich zu ergehen enthällt keine Entscheidungen und kann auch nicht angefochten werden, einen Gegendarstellung ist möglich
- Was ist eine abgekürzte Außenprüfung? § 203 AO bei nicht Erforderlichkeit einer regelmäßigen Außenprüfung Beschränkung auf wesentliche Besteuerungsgrundlagen keine Schlussbesprechung und kein Prüfbericht zwingend
- Was ist eine betriebsnahe Veranlagung? Beamter des Innendienstes sucht den Stpfl auf Klärung von Einzelfragen aufgrund der Steuererklärung an Ort und Stelle keine abgekürzte Außenprüfung
- Was sind die Rechtswirkungen einer Außenprüfung? keine nachfolgende Festsetzung unter Vorbehalt (§ 164 Abs. 1 AO) die Vorbehalte der Nachprüfung sind aufzuheben (§ 164 Abs. 3 AO) Hemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs. 4 AO) Änderungssperre (§ 173 Abs. 2 AO) Anspruch auf verbindliche Zusage (§§ 204 ff. AO) keine Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 Abs. 2 AO) außer bei leichtfertiger Steuerverkürzung
- Welche Arten von Rechtbehelfsverfahren gibt es? außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347 ff. AO) gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (§§ 44 ff. FGO)
- Wer und in welcher Weise entscheidet im Einspruchsverfahren? § 347 AO Einspruch als einziger Rechtsbehelf das Finanzamt entscheidet über den Einspruch (§ 367 Abs. 1 AO) Verböserung möglich (§ 367 Abs. 2 AO)
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- Wer darf Einspruch einlegen? § 350 AO Einspruch darf derjenige Einlegen, der von einem Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert ist. Einspruch darf ferner der Bevollmächtigte einlegen (§ 80 AO).
- Innerhalb welcher Frist ist Einspruch einzulegen? § 355 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eds Verwaltungsaktes
- In welcher Form sind Einsprüche einzulegen? § 357 AO schriftlich oder zu Niederschrift unrichtige Bezeichnungen schaden nicht es muss hervorgehen, wer den Einspruch eingelegt hat er soll angeben, inwieweit der VA angefochten und seine Aufhebung beantragt wird
- Bis wann kann der Stpfl. den Einspruch zurückziehen? § 362 AO Der Einspruch kann bis zur Bekanntgabe der Entscheidung zurückgenommen werden.
- Wird die Vollziehung durch den Einspruch gehemmt? § 361 AO Der Einspruch hemmt nicht die Vollziehung des Verwaltungsaktes. Entsprechendes gilt bei Anfechtung von Grundlagenbescheiden und die darauf berufenden Folgebescheide.
- Kann der Bescheid nach Rücknahme des Einspruchs geändert werden? Nimmt der Stpfl. den Einspruch zurück, dann wird der Bescheid bestandskräftig. Zu diesem zeitpunkt ist eine Änderung nach §§ 172 ff. AO möglich.
- In welcher Form erfolgt die Einspruchsentscheidung? § 366 AO schriftlich mit Begründung mit Rechtsbehelfsbelehrung durch Bekanntgabe
- Gibt es eine Möglichkeit einen Einrpuch einvernehmlich zu erledigen? § 364a AO auf Antrag des Einspruchsführers Erörtertung des Sach- und Rechtsstandes Ladung von Beteiligten
- Was ist die Voraussetzung für ein Klageverfahren? § 44 FGO außergerichtliches Vorverfahren (Einspruchsverfahren)
- Welche Instanzen hat der Finanzrechtsweg? §§ 35, 36 FGO Klage zum Finanzgericht Revision zum BFH
- Welche Steuerstraftaten nennt die AO? § 369 AO nach Steuergesetzen strafbare Taten Bannbruch (rechtswidrige Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Gegenständen) Wertzeichenfälschung soweit dies Steuerzeichen betrifft Begünstigung einer Person, die ein der oben genannten Taten begangen hat
- Was sind strafbare Handlungen im Steuerrecht? Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 373 AO) Steuerhehlerei (§ 374 AO)
- Welche Fälle von Steuerordnungswidrigkeiten nennt die AO? leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) Steuergefährdung (§ 379 AO) Gefährdung der Abzugssteuern (§ 380 AO) Verbrauchsteuergefährdung (§ 381 AO) Gefährdung durch Eingangsabgaben (§ 382 AO) unzulässiger Erwerb von Steuererstattungen oder -vergütungen (§ 383 AO)
- Wann verjährt die Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten? § 384 AO Nach fünf Jahren.
- Wie kann der Ablauf der Festsetzungverjährung gehemmt werden? § 171 AO wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten 6 Monate vor Ablauf bei offenbarer Unrichtigkeit nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Bescheides bei Antrag auf Auhebung oder Änderung nicht bevor Entescheidung unanfechtbar nach Außenprüfung erst nach Unanfechtbarkeit der neuen Bescheide mit Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheides
