Welche Arbeitsmöglichkeiten gibt es im Vollzug ?
- Eigenbetriebe - Unternehmerbetriebe - Ausbildung - freies Beschäftigungsverhältnis - Wirtschafts- und Funktionsbetriebe - Selbstbeschäftigung - Hilfstätigkeiten - Arbeitstherapie - Außenbeschäftigung
Welche Ausnahmen von der Arbeitspflicht gibt es ?
- U-Häftling - werdende und stillende Mütter im Rahmen der Schutzfristen - Rentner (Gef. über Regelaltersgrenze) - Zivilhäftlinge - Schulpflichtige
Wie wird das Arbeitsentgelt bemessen ?
Bezugsgröße (durchschn. Jahreseink. aller soz. vers. pfl. Beschäft.) x 9% = Eckvergütung geteilt durch 250 Arbeitstage ergibt den Tagessatz ! Beispiel: 34020 € (2015) x 9% / 250 = 12,25 €/Tag
Nenne die Vergütungsstufen bezogen auf die Eckvergütung.
Stufe I - 75% der Eckvergütung (einfache Arbeit mit kurzer Einweisung) Stufe II - 88% (Arbeiten der Stufe I mit Einarbeitung) Stufe III - 100% (Arbeiten mit Anlernzeit) Stufe IV - 112% (Arbeiten mit Kenntn. und Fähigk. eines Facharbeiters) Stufe V - 125% (Arbeiten über Stufe IV hinaus mit bes. Maß an Können, Einsatz und Verantw.) ...nach Art und Leistung.
Wie definiert sich der Leistungslohn ?
Festgelgte Leistung in vorgegebener Zeit erbringen, die Stückzahl wird auf Minuten umgerechnet.
Wie definiert sich der Zeitlohn ?
Die tatsächliche Arbeitszeit wird vergütet.
Welche Zulagen gibt es ?
bis 5% für arbeitserschw. Umgebungseinflüsse bis 5% für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten bis 25% für Zeiten, die über die festgesetzte AZ hinausgehen bis 30% im Zeitlohn bis 15% im Leistungslohn