VauVauKah (Subject) / Arbeit und Entlohnung der Gef. (Lesson)

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Trimester 2 JVS

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  • Welche Arbeitsmöglichkeiten gibt es im Vollzug ? - Eigenbetriebe - Unternehmerbetriebe - Ausbildung - freies Beschäftigungsverhältnis - Wirtschafts- und Funktionsbetriebe - Selbstbeschäftigung - Hilfstätigkeiten - Arbeitstherapie - Außenbeschäftigung
  • Welche Ausnahmen von der Arbeitspflicht gibt es ? - U-Häftling - werdende und stillende Mütter im Rahmen der Schutzfristen - Rentner (Gef. über Regelaltersgrenze) - Zivilhäftlinge - Schulpflichtige
  • Wie wird das Arbeitsentgelt bemessen ? Bezugsgröße (durchschn. Jahreseink. aller soz. vers. pfl. Beschäft.) x 9% = Eckvergütung geteilt durch  250 Arbeitstage ergibt den Tagessatz ! Beispiel: 34020 € (2015) x 9% / 250 = 12,25 €/Tag
  • Nenne die Vergütungsstufen bezogen auf die Eckvergütung. Stufe I - 75% der Eckvergütung (einfache Arbeit mit kurzer Einweisung) Stufe II - 88% (Arbeiten der Stufe I mit Einarbeitung) Stufe III - 100% (Arbeiten mit Anlernzeit) Stufe IV - 112% (Arbeiten mit Kenntn. und Fähigk. eines Facharbeiters) Stufe V - 125% (Arbeiten über Stufe IV hinaus mit bes. Maß an Können, Einsatz und Verantw.) ...nach Art und Leistung.
  • Wie definiert sich der Leistungslohn ? Festgelgte Leistung in vorgegebener Zeit erbringen, die Stückzahl wird auf Minuten umgerechnet.
  • Wie definiert sich der Zeitlohn ? Die tatsächliche Arbeitszeit wird vergütet.
  • Welche Zulagen gibt es ? bis 5% für arbeitserschw. Umgebungseinflüsse bis 5% für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten bis 25% für Zeiten, die über die festgesetzte AZ hinausgehen bis 30% im Zeitlohn bis 15% im Leistungslohn
  • Benenne die 4 Phasen der Arbeitstherapie ? Diagnosephase (Eignung feststellen) Motivationsphase (anhand Diagnose motivieren) Beschäftigungsphase (Konzentration, Fähigkeiten) Werkphase (wirtschaftlich ergiebige Arbeiten, prod. ähnliche Bedingungen)