Abschluss Schuldrecht (Subject) / Mix (Lesson)
There are 7 cards in this lesson
1
This lesson was created by janinefronske.
This lesson is not released for learning.
- Minderjähriger Wegen der beschränkten Geschäftsfähigkeit des K – K ist minderjährig (§§ 2, 106 BGB) – ist aber fraglich, ob die Einigung auch wirksam ist. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags richtet sich bei einem beschränkt Geschäftsfähigen nach den §§ 107 – 113 BGB.
- Minderjähriger III Also ist nicht von einer Wirksamkeit des Vertrages trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit audzugehen. Der Vertrag ist endgültig unwirksam.
- Stellvertretung d) Mit Vertretungsmacht Er müsste mit Vertretungsmacht handeln. Formen: gesetzlicher Vertreter z.B. §§ 1626, 1629 BGB organschaftlicher Vertreter rechtsgeschäftlicher Vertreter § 166 Abs. 2 BGB InnenvollmachtAußenvollmacht
- Stellvertretung 1 e) Im Rahmen der Vertretungsmacht Der Stellvertreter muss im Rahmen der Vertretungsmacht handeln. Sein Tun muss also von dem Inhalt der Vollmacht gedeckt sein. Nach dem Inhalt der Vollmacht.
- Minderjähriger KV Dazu müsste zunächst ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen sein. V und K haben sich über die vertragswesentlichen Merkmale des § 433 BGB. geeinigt
- Erklärungsirrtum Der Erklärungsirrtum ist ein Anfechtungsgrund gem. § 119 Abs. 1 BGB (2. Fall). Im Gegensatz zum Inhaltsirrtum handelt es sich um den Fall eines Versehens: Der Erklärende erklärt nicht das, was er erklären will. Er vergreift sich in der Wortwahl, er will das Gesagte so nicht sagen, wie er es gesagt (oder geschrieben) hat. Es liegt gewissermaßen ein "Sprechfehler" vor. Beispiele: Versprechen Verschreiben Überlesen der eigenen Erklärung (Der Brieftext des Kaufangebots lautet 300.000, obwohl nur 30.000 gewollt waren)
- Inhaltsirrtum Der Inhaltsirrtum ist ein Anfechtungsgrund gem. § 119 Abs. 1 BGB (1. Fall). Im Gegensatz zum Erklärungsirrtum ( § 119 Abs. 1 BGB (2. Fall) liegt kein Versehen in der Erklärungshandlung vor. Der Erklärende will genau das erklären, was er sagt, macht sich aber eine falsche Vorstellung von der Bedeutung des Erklärten. Es liegt gewissermaßen ein "Denkfehler" vor.Beispiele: Bestellung eines "Dutzend" im Glauben, ein Dutzend bestehe aus 10 Teilen Annahme eines Angebots, das man schlecht gelesen und sich eine falsche Vorstellung von dessen Inhalt gemacht hat.
