Rechtliche Grundlagen Frühförderung (Subject) / AM7 (Lesson)

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  • Aufgabe der Krankenversicherung (SGB V) -Gesundheit erhalten, wiederherstellen o. bessern - Frühförderung medizinisch-therapeutisch UND pädagogisch
  • Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) - individuelle und soziale Entwicklung fördern - Benachteiligung vermeiden oder abbauen - EZB bei Erz. beraten und unterstützen - Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
  • AUfgabe von Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) - Leistungen nach SGB IX: Förderung Selbstbestimmung, volle, gleichberechtigte Teilhabe am Leben - Vermeidung oder Entgegenwirken von Benachteiligung
  • Aufgaben Sozialhilfe (SGB XII) - Leistungsberechtigten Führung einer Lebens ermöglichen, welches der Würde des Menschen entspricht
  • Frühförderung beruht auf einem ganzheitlichen Konzept, deshalb... ...ist Komplexkleistung erforderlich
  • 2003 erlässt der Bundesgesetzgeber eine Verordnung auf BAsis des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), diese regelt... Die Zusammenarbeit und Finanzierung im Bereich Frühförderung
  • Die Verordnung zur Regelung von Zusammenarbeit und Finanzierung im Bereich Frühförderung heißt Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung BEhinderter und von BEhinderung bedrphter Kinder (FrühV) - GIlt im gesamten Undesgebiet, aber nur in NRW konkretisiert wurden
  • Wer erbringt die Leistungen auf Basis der FrühV? Interdisziplinäre Frühförderstellen Sozialpädiatrische Zentren
  • Wer erhält nach der FrühV Leistungen? Alle bedürftigen Kinder
  • Spezielle Frühförderung betrifft Sinnesbeeinträchtigte Kinder
  • Die FrühV enthält konkrete Leistungen: Leistungen der medizinischen Rehabilitation Heilpädagogische LEistungen Weitere LEistungen
  • Idealnorm Zustand vordefiniter Vollkommenheit
  • Statistische Norm Seltenheit des Erlebens/Verhaltens
  • Soziale Norm Gesellschaftliche Erwartungen, wie sich eine gesunde Person zu verhalten hat
  • Subjektive Norm Individueller Abgleichmit Erwartungen und Leiden der Betroffenen
  • Funktionale Norm Ausmaß an Funktionsbeeinträchtigung
  • Entwicklungsangemessen Den verschiedenen Normalitätsbegriffen entsprechend
  • Entwicklungsverzögert Aktueller Stand von Funktionen und Kompetenzen weichen leicht von der Norm ab
  • Entwicklungsstörung Störung von Funktionen, die eng mit biologischer Reifung zusammenhängen
  • Umschriebene Entwicklungsstörung Sprechen, Sprache, schulische Fertigkeiten, motorische Funktionen,
  • Kombinierte Entwicklungsstörung Mehrere umschriebene Entwicklingsbereiche sind betroffen
  • Tiefgreifende Entwicklungsstörung Qualitative Abweichung in sozialen Interaktionen (z.B. Autismusspektrumsstörung, Rett-Syndrom)
  • Behinderung SGB §2 - körperliche, seelische, geistigeoder Sinnesbeeinträchtigungen - vermutlich länger als 6 Monate durch Einstellungs- und umweltbedingte Barrieren behindert - Beeinträchtigung: Körper- und GEsundheitszustand weicht von anderer der Altersgruppe ab - Von Behinderung bedroht wenn Beeinträchtigung vorliegt
  • Umfassendes Hilfsangebot im Sozialrechtslehrbuch für mit oder von Behinderung bedroher Kinder, durch - niedergelassene Kinderärzt*innen - Therapeutische Fachkräfte - Ambulante und interdisziplinäre Frühförderstellen - überreginonale, sozialpädiatrische Zentren
  • Kostenträger der FF Krankenkassen Sozialhilfe Jugendhilfe
  • Was ist Recht? - Ordnungselement des Zusammenlebens - Begrenzung des Stärkeren - Sanktionen gegen Rechtsbrecher - Grundlagen des Rechts sind in Normen, z.B. VErfassungen, geregelt
  • Grundlagen der Frühförderung - Alle Kinder haben Anspruch auf Früherkennung vonKrankheiten, die ihre körperliche, geistige oderpsycho-soziale Entwicklung gefährden (SGB) - Abweichungen in der Entwicklung beiVorsorgeuntersuchungen → medizinischeMaßnahmen (Frühbehandlung) + häufig auchFrühfördermaßnahmen
  • Was ist Frühförderung? - Komplexer Unterstützungsbedarf von Kindern -  Frühförderung als Komplexleistung - Medizinisch-therapeutische Leistungen und (heil-)pädagogische Leistungen - Familienorientiertes Konzept der Frühförderung aufGrundlage interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • Wesentliche Merkmale der Frühförderung - Ganzheitlichkeit - Familien- und Lebensweltorientierung - Betrachtung der Ressourcen (Familie, Kind) -> Entwicklungskräfte erkennen, fördern, stärken - interdisziplinär - Kompetenzen zur Teilhabe am Leben in Gesellschaft sehen
  • Aufgaben von Frühföderstellen - Früherkennung von Entwicklungsrisiken/problemen - Entwicklungsdiagnostik, Therapie und Förderung (Kindbezogen) - Eltern-Kind-bezogene Hilfen: Infos, BEobachtung, Zielsetzung, Anleitung + BEratung der Eltern - Eltern-Familienbezogene Hilfen: INfos, BEgleitung + Unterstützung - Integrationshilfen: z.B. Vermittlung von KOntakten, Elterngruppen etc.
  • Ziel der Frühförderung - Entfaltung der Anlagen und Fähigkeiten des Kindes (interdisziplinäre Zusammenarbeit: ärztlich, sozial und psychologisch)
  • Grundprinzipien der FF - Bio-psychosoziales Entwicklungsmodell - Resilienzorientierung - Familienorientierung - Interaktion- und Beziehungsorientierung - Interdisziplinäre Kooperations und Teamorientierung - Qualitätssicherung