Einkommensteuer (Fach) / § 04 Gewinn (Lektion)

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Vorderseite § 4a Abs. 2 - 8 Begünstigte Zuwendungen (Spenden) sind:
Rückseite
  1. Forschungsinstitute
  2. Museen
  3. Körperschaften öffentlichen Rechts (Hochwasser-, Erdrutschschäden, Tierschutz, Armut etc. Unterstützung
  4. Feuerwehr
  5. alle laut beim FA 1/23 führenden Liste sind Anerkannt
Details wenn notwendig aus dem Gesetz entnehmen.

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