Einkommensteuer (Fach) / § 04 Gewinn (Lektion)
Vorderseite
§ 4a Abs. 2 - 8 Begünstigte Zuwendungen (Spenden) sind:
Rückseite
- Forschungsinstitute
- Museen
- Körperschaften öffentlichen Rechts (Hochwasser-, Erdrutschschäden, Tierschutz, Armut etc. Unterstützung
- Feuerwehr
- alle laut beim FA 1/23 führenden Liste sind Anerkannt
Details wenn notwendig aus dem Gesetz entnehmen.
Diese Karteikarte wurde von Sandjago07 erstellt.
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