Einkommensteuer (Fach) / § 04 Gewinn (Lektion)
Vorderseite
§ 4a Abs. 1 Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spenden)
Rückseite
- Höchstens zu 10% des Gewinnes des vorangegangenen Wirschaftsjahres
- Werden Wirtschaftsgüter gespendet ist der gemeine Wert als Ausgabe anzusetzten
Diese Karteikarte wurde von Sandjago07 erstellt.
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