Einkommensteuer (Fach) / § 04 Gewinn (Lektion)

Vorderseite § 4 Abs. 8 Holz bei L u. F
Rückseite

Wenn für das stehende Holz nicht der höhere Teilwert angesetzt wurde, kann der Aufwand für dessen Pflege als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

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