Einkommensteuer (Fach) / § 04 Gewinn (Lektion)
Vorderseite
§ 4 Abs. 7 Gebäude im AV
Rückseite
Wenn zu Wohnzwecke fremdvermietet:
Instandsetzungsaufwendungen sind gleichmäßig auf 10 Jahre zu verteilen. Keine HJ AFA
Instandsetzungsaufwenden sind Aufwände die den Nutzwert bzw. die Nutzungsdauer des Geäudes wesentlich erhöhen.
Diese Karteikarte wurde von Sandjago07 erstellt.
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