Einkommensteuer (Fach) / § 04 Gewinn (Lektion)

Vorderseite § 4 Abs. 7 Gebäude im AV
Rückseite

Wenn zu Wohnzwecke fremdvermietet:

Instandsetzungsaufwendungen sind gleichmäßig auf 10 Jahre zu verteilen. Keine HJ AFA

Instandsetzungsaufwenden sind Aufwände die den Nutzwert bzw. die Nutzungsdauer des Geäudes wesentlich erhöhen.

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