Einkommensteuer (Fach) / § 04 Gewinn (Lektion)
Vorderseite
§ 4 Abs. 2 Bilanz Jahresabschluß
Rückseite
Vermögensübersicht (Bilanz, Jahresabschluß) zwingend nach dem Grundsatz der ordnungsmäßigen Buchführung
Wurde sie nicht nach den Grundsätzen erstellt, MUß nachträglich berichtigen werden. (Antrag beim Finanzamt - Zustimmung notwendig)
Diese Karteikarte wurde von Sandjago07 erstellt.
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