Einkommensteuer (Fach) / Fragenkatalog allgemein (Lektion)

Vorderseite 038.
Rückseite

§ 6 Z 9 lit. a)

Schenkung zwischen Fremden dritten nicht üblich. Da geht die Finanz von einer Gegenleistung aus. (zb. Unternehmen mit Verlust an ein anderes Unternehmen verschenken)

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