BWL (Fach) / Finanz-und Rechungswesen (Lektion)

Vorderseite BILANZAUFBAU 4: Rückstellungen, Rücklagen
Rückseite

Rückstellungen in der Bilanz= (Passiv-)Posten, die in Bezug auf Zeitpunkt und Höhe ungewiss sind, Pflicht

Rücklagen= im Gegensatz zu Rückstellungen freiwillig! (z.B für zukünftige Investitionen,müssen aber nicht zweckgebunden sein), es handelt sich um Eigenkapital:

-einbehaltener Gewinn (=Gewinnthesaurierung)

-Einlage von Eigenkapital

Diese beiden auch "offene Rücklagen" genannt.

Durch Unterbewertung von Aktiva oder Überbewertung von Passiva können sich auch stille Rücklagen (auch stille Reserven genannt) ergeben.

Diese Karteikarte wurde von AGNES01 erstellt.