BWL (Fach) / Finanz-und Rechungswesen (Lektion)

Vorderseite Abschreibung auf geringwertige Wirtschaftsgüter:
Rückseite

Anschaffungs-und Herstellkosten bis zu 150 Euro netto= geringwertige Wirtschaftsgüter. Diese müssen sofort im Jahr der Anschaffung als Kosten angesetzt werden.

Güter mit Kosten über 150 bis 1000 Euro: Steuerpflichtige kann in jedem Jahr wählen, ob er

a) Wirtschaftsgüter nach ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abschreibt,

b) bei Anschaffungen- oder Herstellkosten bis 410 Euro die Aufwendungen sofort abzieht, oder

c) für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellkosten von mehr als 150 Euro bis zu 1000 Euro einen Sammelposten bildet, der über fünf Jahre verteilt aufzulösen ist

Generell: Unternehmen lassen Güter bis 410 Euro sofort abschreiben, wenn AfA länger als 5 Jahre beträgt,dann wäre der Sammelposten vorteilhafter

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