BWL (Fach) / Finanz-und Rechungswesen (Lektion)

Vorderseite Handelsrecht, Steuerrecht
Rückseite

Handelsrecht: Jeder Kaufmann ist verpflichtet,Buch zu führen. "Kaufmann" ist, wer ein "Handelsgewerbe" betreibt (Gewerbebetrieb). Ausnahme: zu klein, dass es keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert.

Kaufmann ist, wer als gewerbliches Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist

Steuerrrecht: Führung von Büchern ist Pflicht, inbesondere bei freien Berufen, Land- und Forstwirten

Bei Freiberuflern reicht Einnahme-Überschussrechnung

Kapitalgesellschaften (AG,GmbH,etc.) müssen immer eine Bilanz erstellen (muss man im Original 10 Jahre aufbewahren!)

Oft 6-10 Jahre Aufbewahrungsfrist von Buchungsunterlagen,ist im HGB geregelt

Diese Karteikarte wurde von AGNES01 erstellt.