BWL (Fach) / Finanz-und Rechungswesen (Lektion)

Vorderseite Neutrale Aufwendungen und Erträge sind:
Rückseite

-betriebsfremd (entsprechen NICHT ser gewöhnlichen Geschäftstätigkeit), z.B Verkauf eines Geschäftswagens, Gewinne aus Geldanlagen)

-außerordentliche (einmaliger Charakter, z.B Verkauf von Beteiligungen, Auflösungen von Rückstellungen, Spenden)

-periodenfremd (z. B Steuernachzahlung)

Infos:

-HGB kennt den Begriff "neutrales Ergebnis" nicht,jedoch in BWL etabliert, denn neutrales Ergebnis ist kein "Ergebnis" in dem Sinne nach kaufmännischer Ansicht.Man bezieht oft nur die eigentlichen "Erfolgsquellen (also Produkte und Dienstleistungen) "& rechnet das neutrale E. wieder heraus aus der Geschäftsbuchführung. Die Herausrechnung ist notwendig, um den Erfolg beurteilen zu können.

Diese Karteikarte wurde von AGNES01 erstellt.