FPBP Unternehmen (Fach) / Besteuerung von Unternehmen (Lektion)

Vorderseite Was ist bei der Besteuerung von Verlusten bei KG (Gesellschafter mit beschränkter Haftung) nach §15a EStG zu beachten?
Rückseite
  • Für Geselschafter mit beschränkter Haftung gilt im Grundsatz: Verbot, Verluste mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb oder mit Einkünften anderer Einkunftsarten zu verrechnen, soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht.
  • d.h. Negatives Kapitalkonto = verrechenbarer Verlust - vorzutragen in die Folgejahre, wo er den Gewinn mindert.
  • Zur Vermeidung von Missbräuchen (kurzfristige Einlage vor Jahresende u. anschließende Entnahme): Nachversteuerung der Entnahmen
  • Erweiterter Verlustabzug möglich, wenn Haftung besteht bzw. auflebt: im HR eingetragene Hafteinlage bestimmt Obergrenze der Verlustverrechnung.
  • z.B. Kapitalkonto 20 (60 in HR eingetragen), Verlust 90, Kaiotalkonto 20 ./. 90 = -70: 40 (60 ./. 20) sind abzugsfähig, 30 ( 70 ./. 40) nur mit späteren Gewinnen verrechenbar.

Diese Karteikarte wurde von Lothar erstellt.