BWL (Fach) / BWL UI (Lektion)
Vorderseite
Unternehmensverbindungen - Kooperationen
Joint Venture
Rückseite
• Gründung oder Erwerb einer Gesellschaft durch mehrere rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Unternehmen auf Grund von gemeinsamen Interessen. Jede Rechtsform möglich. Steht unter gemeinsamer Leitung (nicht einheitlich). Häufig gewählt bei Markteintritt (freiwillig oder zwangsweise).
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