BWL (Fach) / BWL UI (Lektion)
Vorderseite
Steuerliche Implikationen der Rechtsformwahl
Steuern (gebühren/beiträge)
Rückseite
Steuern = Geldleistungen an öffentlich-rechtliches Gemeinwesen (Erzielung von Staatseinnahmen, Maßnahme zur Lenkung und Umverteilung, Fiskalzweck), die keine Gegenleistung darstellen.
• Gebühren, die zur Finanzierung konkreter öffentlichen Aufgaben dienen.
• Beiträge, die als Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung zu verrichten sind.
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