BWL (Fach) / BWL UI (Lektion)

Vorderseite Steuerliche Implikationen der Rechtsformwahl Steuern (gebühren/beiträge)
Rückseite

Steuern = Geldleistungen an öffentlich-rechtliches Gemeinwesen (Erzielung von Staatseinnahmen, Maßnahme zur Lenkung und Umverteilung, Fiskalzweck), die keine Gegenleistung darstellen.

Gebühren, die zur Finanzierung konkreter öffentlichen Aufgaben dienen.

Beiträge, die als Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung zu verrichten sind.

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