Medizin (Fach) / Psychiatrie (Lektion)

Vorderseite Zwangeinweisung
Rückseite

  • Nach öffentlich-rechtlichen Landesgesetzen (PsychKG, Unterbringungsgesetz, Freiheitsentziehungsgesetz je nach Land)
  • "kurze Zeit" - je nach Bundesland -> bs zum Ablauf der Frist muss richterliche Prüfung eine mögliche Zwangsunterbirngung regeln und ggf. verlängern
Kriteren für zulässige Unterbringung:
  • Vorhandensein von aktuer Fremd- oder Selbstgefährdung, die nicht auf andere Weise abwendbar ist
  • Fehlende Zustimmung, also zuerst nach freiwilliger Aufnahme ins KH fragen

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