Medizin (Fach) / Psychiatrie (Lektion)
Vorderseite
Zwangeinweisung
Rückseite
- Nach öffentlich-rechtlichen Landesgesetzen (PsychKG, Unterbringungsgesetz, Freiheitsentziehungsgesetz je nach Land)
- "kurze Zeit" - je nach Bundesland -> bs zum Ablauf der Frist muss richterliche Prüfung eine mögliche Zwangsunterbirngung regeln und ggf. verlängern
- Vorhandensein von aktuer Fremd- oder Selbstgefährdung, die nicht auf andere Weise abwendbar ist
- Fehlende Zustimmung, also zuerst nach freiwilliger Aufnahme ins KH fragen
Diese Karteikarte wurde von lalast67 erstellt.
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