Klinische Psychologie (Fach) / Ethik / Recht / Evaluation / QM, (Lektion)

Vorderseite Sozialgesetzbuch VII gesetzl. Unfallversicherung
Rückseite

Berufskrankheiten Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit

Haftung wird durch Berufsgenossenschaften übernommen, auch Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Entschädigung von versicherten und Angehörigen im Schadensfall.

Diese Karteikarte wurde von Heidi erstellt.