Klinische Psychologie (Fach) / Ethik / Recht / Evaluation / QM, (Lektion)
Vorderseite
Sozialgesetzbuch VII
gesetzl. Unfallversicherung
Rückseite
Berufskrankheiten Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit
Haftung wird durch Berufsgenossenschaften übernommen, auch Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Entschädigung von versicherten und Angehörigen im Schadensfall.
Diese Karteikarte wurde von Heidi erstellt.