BWL (Fach) / Heft 1 - 4 neu (Lektion)
Personengesellschaft
Kapitalgesellschaft
Art + Zweck ihrer Erreichung auf die Personen des Gesellschaftsvertrags abgestellt
Zweck + Zweckerreichung überleben die Mitglieder
Nur wenige Gesellschafter
In der Regel eine Vielzahl von Gesellschaftern (AG)
Existenz hängt vom Gesellschafterbestand ab
Existenz ist vom Mitgliederbestand unabhängig
Körperschaftliche Organisation – von den Gesellschaftern geführt (Selbstorganisation)
Körperschaftliche Organisation – von mitgliederun-
Abhängigen Organen geführt (Drittorganschaft)
Beruht auf dem Vertrauen der Gesellschafter untereinander
Beruht auf dem Kapital der Gesellschaft + deren Organisation
Persönliche Mitarbeit + (aber nicht notweniger Weise) Kapital
Grundsätzlich keine Mitarbeit der Mitglieder vorgesehen
Beteiligung durch Mitarbeit und (aber nicht notweniger Weise) Kapital
Beteiligung grundsätzlich nur durch Kapital
Stimmrecht grundsätzlich nach Köpfen
Stimmrecht nach Kapitalanteil
Persönliche Haftung der Gesellschafter
Keine Haftung der Gesellschafter
Nicht selbständig rechtsfähig
Selbständig rechtsfähig
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