Immobilien Tutorial (Fach) / Immobilien Tutorial (Lektion)
Vorderseite
Unterscheide positive und negative Publizität des Grundbuches!
Rückseite
positive Publizität = Tatbestände, die im Grundbuch eingetragen sind, gelten ggü. gutgläubigen Dritten als richtig.
negative Publizität = Tatbestände, die eintragungspflichtig, aber nicht im Grundbuch eingetragen sind, gelten ggü. gutgläubigen Dritten als nicht bestehend.
Diese Karteikarte wurde von Lothar erstellt.