Immobilien Tutorial (Fach) / Immobilien Tutorial (Lektion)

Vorderseite Unterscheide positive und negative Publizität des Grundbuches!
Rückseite

positive Publizität = Tatbestände, die im Grundbuch eingetragen sind, gelten ggü. gutgläubigen Dritten als richtig.

negative Publizität = Tatbestände, die eintragungspflichtig, aber nicht im Grundbuch eingetragen sind, gelten ggü. gutgläubigen Dritten als nicht bestehend.

Diese Karteikarte wurde von Lothar erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: