BWL (Fach) / Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken (Lektion)

Vorderseite Welche Regelungen gelten für Kartelle im Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen?
Rückseite

Nach § 1 Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen dem sogenannten Kartellgesetz sind Kartelle grundsätzlich verboten, denn sie behindern den Wettbewerb. Ausnahmen zu diesem grundsätzlichen Verbot finden sich im § 2 und 3 GWB

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