Betriebswirtschaft (BWL) (Fach) / BWL Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Definieren Sie Macht nach Max Weber
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= "Die Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen den Widerstand anderer durchsetzen zu können". Es handelt sich also um eine gewollte soziale Einflussnahme auf das Verhalten von Menschen. Machtausübung setzt voraus, dass der Geführte eine Machart akzeptiert:

- Belohnungs-/Bestrafungsmacht

- Legitimationsmacht

- Identifikationsmacht

- Experten- und Informationsmacht

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