BWL (Fach) / BWL Grundlagen bis S.38 (Buch 2. Abschnitt) + Karwartt Skript (ohne Exkurs!) Ers (Lektion)

Vorderseite Definition "Rechtsgeschäfte" und Zustandekommen.
Rückseite
  • Rechtsgeschäfte sind Geschäfte aus denen sich Rechtsfolgen ergeben.
  • Rechtsgeschäfte entstehen in der Regel durch Willenserklärungen, die darauf ausgerichtet sind, Rechtsverhältnisse zu begründen, zu verändern oder aufzuheben.

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