BWL (Fach) / Einführung (Lektion)
Vorderseite
PartnG
1.gesetzliche Grundlage
2.Bezeichnung der (Mit-)eigentümer
3.Vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
4.Regelung der Haftung
5.Leitungsbefugnis
Rückseite
- PartGG, BGB, HGB
- Gesellschafter
- Kein Haftungskapital bei Gründung vorgeschrieben
- grundsätzlich unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch
- liegt je nach Gesellschaftsvertrag bei allen oder einzelnen Gesellschaftern
Diese Karteikarte wurde von Simonee erstellt.