BWL (Fach) / Einführung (Lektion)
Vorderseite
OHG
1.gesetzliche Grundlage
2.Bezeichnung der (Mit-)eigentümer
3.Vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
4.Regelung der Haftung
5.Leitungsbefugnis
Rückseite
- §§ 105-160 HGB
- Gesellschafter
- kein Haftungskapital bei Gründung vorgeschrieben
- unmittelbar, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt
- liegt je nach Gesellschaftsvertrag bei allen oder einzelnen Gesellschaftern
Diese Karteikarte wurde von Simonee erstellt.