Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Nicht abziehbare Betriebsausgaben
Bewirtungsaufwendungen
Rückseite
§ 4 V S.1 Nr. 2 EStG
Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen.
Diese Karteikarte wurde von skyandsand erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: