Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

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§ 4 III S.1 EStG

Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen und auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen,

können als Gewinn den Überschuss der BE über die BA ansetzen.

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