Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Gewinnbegriff
Rückseite

§ 4 I S.1 EStG

Gewinn ist der Unterschiedsbetrag

zwischen dem BV am Schluss des WJ

und

dem BV am Schluss des vorangegangenen WJ

vermehrt um die Entnahmen und vermindert um die Einlagen.

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