Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Erweiterte Steuerpflicht
Rückseite

§ 1 II EStG

Deutsche Staatsangehörige, die

erstens im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben

und

zweitens zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn beziehen.

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