Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Erweiterte Steuerpflicht
Rückseite
§ 1 II EStG
Deutsche Staatsangehörige, die
erstens im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
und
zweitens zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn beziehen.
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