BWL (Fach) / Kontoführung (Lektion)
Vorderseite
Auskünfte an andere Behörden
Rückseite
Sozialbehörden: Bankauskünfte nur bei Zustimmung über Vermögen, Einkommen
Ermittlungsbehörden: Auf Grundlage einer richterlichen Anordnung
Aufsichtsbehörden: der DBB sind Groß- und Millionenkredite anzuzeigen
Gläubiger: Bei Zwangsvollstreckungen
Diese Karteikarte wurde von Liz90 erstellt.