BWL (Fach) / Kontoführung (Lektion)

Vorderseite Auskünfte an andere Behörden
Rückseite

Sozialbehörden: Bankauskünfte nur bei Zustimmung über Vermögen, Einkommen

Ermittlungsbehörden: Auf Grundlage einer richterlichen Anordnung

Aufsichtsbehörden: der DBB sind Groß- und Millionenkredite anzuzeigen

Gläubiger: Bei Zwangsvollstreckungen

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