BWL (Fach) / Kontoführung (Lektion)

Vorderseite Kontovertrag zugunsten eines Dritten
Rückseite

Kontoinhaber unterbreitet dem Begünstigten ein Schenkungsangebot

Schenkung wird erst wirksam, wenn der Begünstigte die Schenkung angenommen hat und Bedingung für Rechtserwerb eingetreten ist

Diese Karteikarte wurde von Liz90 erstellt.