Strafrecht AT (Fach) / Strafrecht AT (Lektion)

Vorderseite Objektiver Tatbestand
Rückseite

Zum objektiven Tatbestand gehören jeweils die äußeren Tatumstände, die von den Deliktstatbeständen oder Rechtfertigungsgründen formuliert werden. Exemplarisch: das den Tod eines Menschen verursachende Täterverhalten beim Totschlag (§ 212 I) oder die objektiv gebotene und erforderliche Abwehr eines rechtswidrigen Angrifss bei der Notwehr. (§ 32)

Diese Karteikarte wurde von Marielle1985 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: