Strafrecht AT (Fach) / Strafrecht AT (Lektion)

Vorderseite Schuld
Rückseite

Schuld ist der Inbegriff aller Voraussetzungen, die das Urteil begründen, der Täter habe für das von ihm begangene Unrecht in strafbarer Weise einzustehen, so dass ihm das Unrecht mit der Folge seiner Strafbarkeit zum Vorwurf gemacht werden kann.

Diese Karteikarte wurde von Marielle1985 erstellt.

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