Strafrecht AT (Fach) / Strafrecht AT (Lektion)

Vorderseite Unrecht
Rückseite

Unrecht ist der Inbegriff aller Voraussetzungen, die das Urteil begründen, der Täter habe sich in strafrechtlich erheblicher weise rechtswidrig (= "widerrechtlich", "verboten", "pflichtwidrig" oder "normwidrig") verhalten.

Diese Karteikarte wurde von Marielle1985 erstellt.

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