BWL (Fach) / BWL wirtschaftsfachwirte (Lektion)

Vorderseite GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
Rückseite

- Ist eine Personengesellschaft und nicht im HR eingetragen.

- Zusammenschlüsse mehrerer Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen

- Kein Handelsgewerbe

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