BWL (Fach) / BWL wirtschaftsfachwirte (Lektion)
Vorderseite
GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
Rückseite
- Ist eine Personengesellschaft und nicht im HR eingetragen.
- Zusammenschlüsse mehrerer Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen
- Kein Handelsgewerbe
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