Unternehmensführung (Fach) / Personalplanung (Lektion)
Vorderseite
Was versteht man unter kollektives Arbeitsrecht?
Rückseite
Betriebsverfassungsgesetz (BVG) = Betrieb > 5 MA BR wählbar! Wenn kein BR vorhanden, dann gilt das BVG nicht.
UN Mitbestimmung = Aufsichtsrat; Vertretung der MA diskutieren.
Tarifvertragsrecht = Warnstreik und Abstimmung möglich.
Arbeitskampfrecht = Warnstreik und Abstimmung möglich.
Recht der Arbeitsgerichtbarkeit
Sozialrecht = Sozialgesetzbücher gelten! Bsp. Arbeitsunfall. Nun Umschlung notwendig.
Diese Karteikarte wurde von kristina191191 erstellt.