Unternehmensführung (Fach) / Personalplanung (Lektion)

Vorderseite Was versteht man unter kollektives Arbeitsrecht?
Rückseite

Betriebsverfassungsgesetz (BVG) = Betrieb > 5 MA BR wählbar! Wenn kein BR vorhanden, dann gilt das BVG nicht.

UN Mitbestimmung = Aufsichtsrat; Vertretung der MA diskutieren.

Tarifvertragsrecht = Warnstreik und Abstimmung möglich.

Arbeitskampfrecht = Warnstreik und Abstimmung möglich.

Recht der Arbeitsgerichtbarkeit

Sozialrecht = Sozialgesetzbücher gelten! Bsp. Arbeitsunfall. Nun Umschlung notwendig.

Diese Karteikarte wurde von kristina191191 erstellt.