Recht (Fach) / Immobilienrecht (Lektion)

zurück | weiter
Vorderseite Rechtsordnung
Rückseite

Die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften wird als objektives Recht bezeichnet:- aus Gesetzen und Verordnungen- aus dem Gewohnheitsrecht (lang andauernde tatsächliche Übung, allgemeiner AnerkennungDas Recht des Einzelnen wird als subjektives Recht bezeichnet:- ergibt sich mittelbar aufgrund der Rechtsordnung- ergibt sich unmittelbar als gesetzliches RechtSubjektive Rechte gibt es in zwei verschiedenen Ausprägungen:- absolute Rechte können gegen jedermann wirken- relatives Recht richtet sich nur gegen bestimmte Personen

Diese Karteikarte wurde von SoryuAsuka erstellt.