SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Verschulden § 989 BGb
Rückseite

§ 276 , Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Weiss Besitzer aber, dass er kein Recht zum Besitz hat und gibt Sache trotzdem nicht heraus, dann auch Fahrlässigkeitsvorwurf bei leichtester Unachtsamkeit.

Diese Karteikarte wurde von jonima11 erstellt.

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