SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Bösgläubigkeit bei Minderjährigen im Rahmen von § 990 BGB. auf welche Kenntnis ist abzustellen?
Rückseite

entweder könnte auf die Kenntnis des Minderjährigen selbst abzustellen sein, § 828 II BGB analog.

oder auf die Kenntnis der gesetzlichen Vertreter gem. § 166 I BGB analog.

--> Soweit der Besitz aufgrund einer Leistungsbeziehung erlangt wurde, ist § 166 analog anzuwenden, es kommt also auf die Kenntnis des gesetlichen Vertreters an. Arg. Nähe zum rechtsgeschäftlichen Handeln

-->Bei Besitzerlangung auf anderer Weise insbesondere durch unerlaubte Handlung, dann gelten die §§ 828 ff BGB analog. Es ist wegen der Nähe zur Eingriffskondiktion auf die Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen abzustellen.

Diese Karteikarte wurde von jonima11 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: