SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)
h.L. gleiche Argumentation, wie beim "nicht so berechtigten Besitz", Besitzrecht endet grds. nicht.
BGH --> Aufschwingen zum unrechtmäßigen Eigenbesitzer so gravierender Einschnitt, dass neuer Besitzerwerb nach § 990 vorliegt, bei dem KEIN Recht zum Besitz gem. § 986 mehr vorliegt. --> bisheriges Besitzmittlungsverhältnis erlischt. Dieses Argument ist deshalb zu bejahen, weil Fremdbesitz und Eigenbesitz 2 unterschiedliche Rechtsinstitute sind. Daher neuer Besitzerwerb.
P fraglich aber, ob beim unredlichen Besitzer auch über § 993 I Hs. 2 BGB SE aus §§ 280 I und 823 BGB ausgeschlossen ist --> strittig.
h.M. Ausschluss +
a.A. --> kein Grund ersichtlich warum. Im Aufschwingen ist eher eine verbotene Eigenmacht zu sehen, so dass keine Sperrwirkung gem. § 992 eintritt.
Diese Karteikarte wurde von jonima11 erstellt.
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