SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Figur des "Nicht-so-berechtigten-Besitzes"
Rückseite

Bsp. unerlaubte Untervermietung, gültiger Mietvertrag liegt aber ansonsten vor. Besitzer überschreitet sein Recht zum Besitz gem. § 986 durch die Gebrauchsüberlassung an Dritte. Damit läge ein Recht zu einem solchen Besitz nicht vor, daher Schadensersatzansprüche- und Nutzungeherausgabeansprüche unter analoger Anwendung der §§ 987ff BGB.

Allerdings kein wirkliches Bedürfnis für die Analogie, da Schutz über vertragliche Schadensersatzansprüche besteht und zu einem selben Ergebnis kommt. Außerdem nicht ersichtlich, warum jemand, der seinen vertraglichen Pflichten zu wieder handelt, die Priviligierung der §§ 987ff. BGB genießen soll.

Auch endet das Besitzmittlungsverhältnis nicht durch Überschreitung des Besitzrechts-

Figur des "Nicht so berechtigten Besitzes" ist abzulehnen.

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