SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Voraussetzungen des mittelbaren Besitzes
Rückseite

1. unmittelbarer/mittelbarer Besitz des Besitzmittlers

2. Besitzmittlungsverhältnis i.S.v. § 868 BGB --> hinreichend konkrete Rechtsbeziehung, die auf Zeit ein Recht zum Besitz vermittelt.

3. Besitzmittlungswille --> für einen anderen besitzen wollen, generelle Herausgabepflicht gegenüber mittelbarem Besitzer wird anerkannt

4. Vertraglicher oder gesetzlicher Herausgabeanspruch.

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