BWL (Fach) / Kapitel 6 (Lektion)
Vorderseite
Grundlagen - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Bewertungsgrundsätze
Rückseite
Vorsichtsprinzip
§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB
Es ist vorsichtig zu bewerten, insbes. sind das Realisations- und das Imparitätsprinzip zu beachten
Realisationsprinzip
§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind
Imparitätsprinzip
§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Alle vorhersehbaren Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, sind zu berücksichtigen
Diese Karteikarte wurde von Salzstange erstellt.