BWL (Fach) / Kapitel 6 (Lektion)

Vorderseite Grundlagen - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Bewertungsgrundsätze
Rückseite

Vorsichtsprinzip

§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB

Es ist vorsichtig zu bewerten, insbes. sind das Realisations- und das Imparitätsprinzip zu beachten

Realisationsprinzip

§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB

Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind

Imparitätsprinzip

§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB

Alle vorhersehbaren Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, sind zu berücksichtigen

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